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VDB early bird zum Thema Alles, was Recht ist - Teil 2: Gründzüge VOB/A und VOB/B

15-05-2024 in online/Zoom-Meeting

Beginn: 8:00h
Ende: 9:00h
Veranstaltungsort:
Kosten:

€ 49,00 netto / € 58,31 brutto inkl. 19% MwSt.  - für VDB Gastmitglieder 

€ 59,00 netto / € 70,21 brutto  inkl. 19 % MwSt. - für Nichtmitglieder

Für ordentliche Mitglieder im VDB e. V. ist die Teilnahme kostenfrei. Bitte dennoch über das Buchungsformular anmelden, ansonsten ist keine Teilnahme möglich! Aus technischen Gründen bitte auf der Folgeseite beide Häkchen setzen.

ANMELDEFRIST: 13.05.2024 bis 15 Uhr

Hinweis: Die Buchung und Abrechnung erfolgt über Eveeno - Andreas Bothe

Bitte halten Sie zur Veranstaltung  die Texte VOB/A, VOB/B, VOL/A und VOL/B bereit !


Alles, was Recht ist - Teil 2: Gründzüge VOB/A und VOB/B 

mit RA Patrick Lerch
 

Hierbei handelt es sich um den zweiten von drei Teilen zu diesem komplexen Thema. 

Teil 3 findet am 12. Juni, morgens um 8.00 Uhr statt. 

 Darum ging es im ersten Teil unseres einstündigen Meetings:

Schon vor Jahren erhielt der Referent von einem gestandenen Landrichter beim LG Bad Kreuznach folgenden Kommentar: Er würde gerne einmal nach Bonn fahren (wie erinnerlich; das war einmal Regierungssitz) und den Machern der VOB die Meinung zu diesem Gesetzeswerk sagen. Exakt gemeint war damit die VOB Teil B; das war seinerzeit Gegenstand eines vom Referenten geführten Rechtsstreits beim LG Bad Kreuznach. Hier irrte der Herr Richter: die VOB/B ist weder ein Gesetz, noch eine Rechtsverordnung. Sie wurde auch noch nie in Bonn gemacht; wenn, dann hätte er nach Berlin fahren müssen. Der Irrtum war verzeihlich. Denn immerhin schafft es die VOB/B, im Bundesanzeiger zu erscheinen. Was genau das aber ist, ist damit noch nicht geklärt. Nach Erfahrung des Referenten bestehen vielfältige Ansichten dazu, was es ist. Viele davon sind von der Realität nicht gedeckt. Es kommt hinzu, dass es viele derartige Texte mit kaum zu unterscheidenden Kürzeln gibt. Alleine von der VOB gibt es die Teile A, B und C. Hinzukommen die VOL und die VOF. Was es genau mit alledem auf sich hat, soll hier geklärt werden.“

Darum geht es im zweiten Teil unseres einstündigen Meetings:

Dieser Teil wird sich strukturell mit Inhalten dieser Texte befassen. Er wird einen Überblick dazu verschaffen, was die tatsächlichen Aussagen der Texte sind. 

Was qualifiziert Herrn Lerch, diesen Vortrag zu halten:

Herr Lerch ist seit rund 30 Jahren Rechtsanwalt und seit 2004 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Bitte zur Veranstaltung die Texte VOB/A, VOB/B, VOL/A und VOL/B bereit halten, weil die entsprechenden Textstellen weder zitiert noch auf den Vortragsfolien gezeigt werden.

Für diese Veranstaltung wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt!


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