
Der Wortlaut der VDB-Selbstverpflichtungserklärung lautet:
„Gegenstand meiner beruflichen Tätigkeit ist das Erkennen und Beurteilen von möglichen Risiken in der bebauten Umwelt in Bezug auf Schadstoffe und physikalische Faktoren. Dazu gehören chemische, mik-robiologische und physikalische Einflüsse, welche sich auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken können.
Als Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen VDB e.V. verpflichte ich mich, die Qualität meiner beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) zu unterziehen. Hierzu werde ich insbesondere folgende Methoden der Qualitätssicherung einsetzen:
Ich verpflichte mich, Anfragen zu Fachgebieten oder Teilen davon, in denen ich selbst die oben darge-stellten Qualitätsansprüche nicht erfüllen kann, an qualifizierte Kollegen weiterzuleiten oder deren fachli-che Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Messungen und deren Bewertung führe ich unter Berück-sichtigung der VDB-Richtlinien, des Standes der Technik und der aktuellen wissenschaftlichen Erkennt-nis durch.
Als Baubiologe führe ich keine medizinischen Diagnosen durch.
Die Erfüllung der VDB-Selbstverpflichtung zur Qualitätssicherung ist der Geschäftsstelle durch Einreichung von Bescheinigungen über die Teilnahme an Weiterbildungen, Messgerätevergleichen/ abgleichen und Ringversuchen/-messungen nachzuweisen.
Dienstleistungen, die nicht mit den VDB-Richtlinien vereinbar sind, dürfen nicht mit der Mitgliedschaft im VDB beworben werden.
Ein nachhaltiger Verstoß gegen die geleistete VDB-Selbstverpflichtung stellt einen Ausschlussgrund dar.“