Im August 2008 hat sich der Berufsverband Deutscher Baubiologien VDB e.v. mit folgendem Schreiben an die Bundesnetzagentur gewandt.
Montag, 25. August 2008
Anfrage des VDB zum Auslauf der Zulassung von CT1+ Schnurlostelefonen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mai des Jahres ist es Thema in den Medien, dass ab Ende 2008 CT1+ Schnurlostelefo-ne in Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Seither erreichen uns zu diesem Thema sehr viele Anfragen, bei denen wir immer wieder feststellen müssen, dass für viele Bürger die Unterscheidung zwischen CT1+ und DECT offenbar zu kompliziert ist.
Der VDB findet den anstehenden Auslauf der CT1+ Zulassung sehr bedauerlich, insbeson-dere weil es keine aus baubiologischer Sicht gleichwertige Alternative gibt (Aspekte der Im-missionsminimierung) und dem Bürger bei – auch unbewusster – Weiternutzung die Verfol-gung einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und erheblichen finanziellen Konsequenzen angedroht werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Als Grund für den Auslauf der CT1+ Zulassung wird die Nutzung der Frequenzen durch den GSM-Mobilfunk genannt. Diese Doppelnutzung ist aber nicht etwa ab dem 01.01.2009 neu, sondern bereits seit mehreren Jahren geübte Praxis. Von Problemen mit gegenseitigen Be-einträchtigungen haben wir bisher keinerlei Kenntnis erhalten.
Auch in der Schweiz werden die Frequenzen seit mehreren Jahren von CT1+ und GSM ge-meinsam genutzt. Erst jüngst wurde uns auf Anfrage vom BAKOM bestätigt, dass der schweizerische Gesetzgeber keine Veranlassung sieht, diesen Zustand zu ändern.
Wir halten das Risiko einer Beeinträchtigung des GSM-Mobilfunks durch CT1+ für vernachlässigbar gering. Denn die Sendeleistung der Schurlostelefone beträgt nur 10 mW. Außer-dem werden sie überwiegend innerhalb von Gebäuden betrieben, so dass sich die Gebäu-dedämpfung positiv auswirkt. CT1+ Basisstationen sind nur dann aktiv, wenn tatsächlich telefoniert wird. Und schließlich reichen einem GSM-Mobilteil 10 dB Carrier/Interferer, um einen ungestörten Betrieb zu ermöglichen. Wir möchten Sie daher bitten uns offen zu legen, welche Beeinträchtigungen bisher tatsächlich für den Mobilfunkbetreiber O2 oder für Mobil-funknutzer aufgetreten sind.
Es stellt sich für uns die Frage, ob die angedrohten finanziellen Konsequenzen für Bürger, die i.d.R. unwissend ein CT1+ Telefon weiter betreiben, noch dem Prinzip der Verhältnismä-ßigkeit entsprechen. Kosten in der Größenordnung von 1.500,- Euro sind für viele Bürger ein sehr hoher Betrag und für Bezieher von niedrigen Einkommen möglicherweise kaum bezahl-bar.
Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen bitten wir Sie eindringlich zu prüfen, ob die seit mehreren Jahren bestehende Regelung der Doppelnutzung – mit Vorrang des Mobilfunks im Falle einer eventuellen Störung – auch über das Jahr 2008 hinaus beibehalten werden kann.
Ihrer baldigen Antwort sehen wir gerne entgegen. Zu einer vertiefenden Diskussion des Themas sind wir gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V.
Martina Clemens-Ströwer Doris Schünemann Andreas StacheVorstand
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VDB_DECT_light__die_ersten_DECT-Schnurlostelefone_mit_Sendepause.pdf |
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VDB_Gesundheit_und_Mobilfunk_-_Fallbeispiel_2_-_DECT_und_Bluthochdruck.PDF |
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