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Wenn das Hochwasser zurückgeht,
kommt der Schimmelpilz
Umweltbundesamt Presse-Information /02
Berlin, den 30.08.2002
Umweltbundesamt gibt Tipps
gegen gesundheitsgefährdende Schimmelpilzbildung
Das Hochwasser geht zurück und hinterlässt in unzähligen
Häuser feuchte, durchnässte und verschlammte Wände, Fußboeden
und Einrichtungsgegenstände. Das ist der ideale Nährboden für
Schimmelpilze. Diese koennen - in der Regel allerdings nur bei
massivem Befall einzelner Flächen - die Gesundheit angreifen,
falls die Pilzsporen eingeatmet werden oder direkter Hautkontakt
besteht. Schimmelpilze koennen Allergien mit Heuschnupfen-ähnlichen
Symptomen und Asthma sowie Kopfweh, Fieber, Haut- und Schleimhautreizungen
ausloesen. Infektionen durch Schimmelpilze sind äußerst
selten und treten nur bei schwer immungeschädigten Personen auf.
Es sollte und kann in jedem Fall etwas gegen Schimmelpilze in
Gebäuden getan werden. Das Umweltbundesamt beantwortet die dringendsten
Fragen zum Thema Schimmelpilze. Viele Detailfragen lassen sich
allerdings nur vor Ort klären.
1. Wie kann ich dem Befall mit Schimmelpilzen vorbeugen?
Jeder Tag mit feuchten Wänden und Gegenständen erhoeht
das Risiko eines Schimmelpilzwachstums. Trocknen Sie deshalb die
feuchten Gegenstände und Wohnungen moeglichst rasch durch gezieltes
Heizen und Lüften - am besten sorgen Sie über mehrere Tage für
Durchzugslüftung. Im Einzelfall koennen auch professionelle
Entfeuchtungsgeräte hilfreich sein. Trockene Wände sind die
beste Vorsorge gegen Schimmelpilzbefall und die Basis für eine
daürhafte Sanierung.
Wie erkenne ich Schimmelpilzbefall?
Schimmelpilze bilden weiße oder farbige - etwa
grüne, braune oder schwarze - überzüge auf feuchten Wänden
oder Einrichtungsgegenständen. Diese überzüge sehen
aus wie Watte oder wie ein Rasen. Manchmal koennen andere - chemische
- Ablagerungen ähnlich aussehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind,
ob es sich um Schimmelpilze handelt, hilft das oertliche Gesundheitsamt.
2. Wie kann ich befallene Flächen sanieren?
Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stellen
sollte die Feuchtigkeit reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum
eingeschränkt werden. Das bedeutet zumeist aber auch
stärkere Luftbewegungen, deren Folge wiederum ein Aufwirbeln
und Umherwirbeln der Schimmelpilzsporen ist. Gelüftet werden
sollte bei Befall also nur, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen
entfernt worden sind - etwa durch Abwischen oder Absaugen (siehe
weiter unten). So lassen sich hohe Konzentrationen von Schimmelsporen
in der Raumluft vermeiden.
Stark befallene Stellen sollten moeglichst rasch saniert
werden. Wenn nicht sofort saniert werden kann, ist es auch moeglich,
befallene Stellen übergangsweise zu reinigen und zu desinfizieren.
Dabei sollte moeglichst kein Staub verwirbelt werden, denn mit
dem Staub verteilen sich die Sporen der Schimmelpilze. Moeglich
ist es auch, die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken
oder abzuschotten. Zum Desinfizieren eignet sich zum Beispiel
80 %-iger Ethylalkohol (Ethanol) bei feuchten Flächen und 70
%-iger Ethylalkohol bei trockenen Flächen. Bei Verwendung von
Brennspiritus (vergällter Ethylalkohol) ist dieser vor Gebrauch
mit etwa ein bis zwei Kaffeetassen Wasser auf einen Liter Brennspiritus
zu verdünnen. Für diese vorübergehenden Maßnahmen sollten
Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille getragen werden,
die in Baumärkten erhältlich sind. Außerdem sollte an
die Feür- und Explosionsgefahr bei Verwendung von Alkohol gedacht
und deshalb gut gelüftet, nicht geraucht und offenes Feür vermieden
werden.
Die endgültige Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien
muss das Ziel haben, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen.
Es reicht nicht, die Schimmelpilze zu toeten, denn auch tote Schimmelpilze
koennen allergische und reizende Wirkungen haben.
Nicht zu empfehlen ist in Innenräumen die Verwendung
von Mitteln zur Pilzabtoetung, sogenannten Fungiziden.
Grund: Bei intensiver Anwendung von Fungiziden sind gesundheitliche
Risiken nicht auszuschließen. Nicht zu empfehlen ist auch
Essigloesung als Hausrezept, denn viele Baustoffe neutralisieren
die Essigsäure und machen sie damit unwirksam.
Bei glatten Oberflächen - etwa Metall, Keramik, Glas
- koennen Schimmelpilze mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger
entfernt werden. Anschließend koennen die Flächen
mit Alkohol desinfiziert werden - wie oben bereits beschrieben.
Befallene poroese Materialien - etwa Tapeten, Gipskartonplatten,
poroeses Maürwerk, poroese Deckenverschalungen - koennen nicht
gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten
oder leichte Trennwände sind auszubaün und zu entfernen. Starker
Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte
vollständig - dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten
- durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.
Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr
schwierig zu sanieren. Es muss zumeist entsorgt werden.
Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher
Befall durch Abschleifen entfernt werden.
Befallene Moebelstücke mit geschlossener Oberfläche
- also Stühle und
Schränke – sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet
und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden.
Dabei sind die oben genannte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung,
wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand
sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt
werden. Befallene Haushaltstextilien - wie Teppiche oder Vorhänge
- sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen.
Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.
3. Was muss ich bei der Sanierung beachten?
Sanierungen kleineren Umfangs - etwa bei lediglich oberflächlichem
Befall und wenn die befallene Fläche kleiner ist als circa 0,4
Quadratmeter (40 x 40 Zentimeter) - kann jeder oder jede im allgemeinen
selber machen. In diesen Fällen besteht für gesunde Personen
kein Risiko. Dabei sind vorsorglich Schutzhandschuhe,
Mundschutz und Schutzbrille zu tragen. Für Allergiker oder Vorgeschädigte
mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen
mit geschwächtem Immunsystem kann ein gesundheitliches Risiko
durch die Schimmelpilzsporen nicht ausgeschlossen werden. Diese
Personen sollten sich nicht an der Sanierung beteiligen.
Bei massivem, großflächigem Schimmelpilzbefall
sollten qualifizierte Fachleute die Sanierung vornehmen,
denn: Bei solchen Sanierungen koennen sehr hohe Konzentrationen
an gesundheitsbelastenden Sporen freigesetzt werden. Achten Sie
darauf, dass Sie Firmen beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten,
den hierbei auftretenden Gefahren, den erforderlichen Schutzmaßnahmen
und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut
sind.
Anbei ein beispielhafte Vorgehensweise bei der Eigensanierung:
Befallene Tapeten koennen entfernt, andere oberflächlich befallene
Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinstaubfilter
(HEPA-Filter der bei modernen Bodenstaubsaugern in der Regel serienmäßig
ist) abgesaugt, die Staubsaugerbeutel entsorgt und die Flächen
anschließend mit 70-80 %-igem Ethylalkohol behandelt werden.
Dabei muss auch an die Brand- und Explosionsgefahr bei großflächigerer
Verwendung des Alkohols gedacht werden, also: Nur kleine Mengen
verwenden, gut lüften, nicht rauchen, kein offenes Feür. Tragen
Sie Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille. Nach der Sanierung
sollte die Umgebung der sanierten Stellen feucht gereinigt werden,
um verteilten Feinstaub zu entfernen. Die bei der Sanierung anfallenden,
mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle, koennen in Plastikbeutel
verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden.
V.i.S.d.P.: Thomas Hagbeck, Pressesprecher
Adresse: Postfach 330022, 14191 Berlin, Telefon: (030) 8903-2215,
-2250,-2226,
Telefax: 030-8903-2798
E-mail: thomas.hagbeck@uba.de,
Internet: www.umweltbundesamt.de
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