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FAQ

Sinn und Zweck der Zertifizierung:

Allgemein versteht man unter Zertifizierung die Überprüfung von gesamten Unternehmen, Betriebsabläufen oder Produkten auf die Erfüllung von bestimmten Kriterien hin.

Die Zertifizierung der Konformität (Übereinstimmung mit einer zugrunde liegenden Norm) ist eine Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten, die aufzeigt:
  • dass angemessenes Vertrauen besteht und
  • dass ein ordnungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten anderen normativen Dokument ist.
Die Zertifizierung wird durch ein Gütesiegel oder -zeichen (Zertifikat) bestätigt – einzusehen auf unseren Internetseiten unter Muster-Zertifikat und Muster-Stempel. Hierdurch wird die Einhaltung der Normenvorgaben gegenüber Kunden, der Öffentlichkeit und den Mitarbeitern dokumentiert.

Was wird geprüft?

Vor der Zertifizierung und/oder zum 1. Audit:
  • Ausbildung, Fortbildung, beruflicher Werdegang
  • Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Qalitätsmanagement-System-System (z.B. Akkreditierung, Ringversuche) der beauftragten Analyselabore
  • Führung eines Gerätehandbuches mit
    • Inventar
    • Gerätetagebuch
    • Abgleichbescheinigungen oder Kalibrierzertifikate
    • Bedienungsanleitungen
    • Nachweis von 5 Fortbildungen (max. 3 Jahre alt), aus folgenden 4 Fachbereichen:
    • chemische Innenraumschadstoffe
    • Mikrobiologie
    • elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und Wellen
    • Sachverständigenwesen (Gutachten, Haftung, Ortstermin,…)
  • Vorhandensein eines Fortbildungsplans
  • Nachweis einer erfolgreichen Ringversuchteilnahme (max. 2 Jahre alt)
  • Prüfung von 3 zufällig ausgewählten Gutachten (max. 2 Jahre alt)
  • Geordnete Struktur von der Erstellung bis zur Archivierung von Dokumenten
  • Geordnete Struktur (Vorhaltung, Handhabung) der Proben und des Probenahmematerials (z.B. Nährmedien)
Nach der Zertifizierung und zu Re-Audits prüfen wir
den Nachweis von 2 Fortbildungen je Kalenderjahr, davon:

  • alle o.a. 4 Fach-Bereiche in 3 Jahren mind. 1 mal abgedeckt
  • die Fortführung und Erfüllung des Fortbildungsplans
  • die Aktualität des QM-Systems der beauftragten Analyselabore
  • die sachgemäße Führung des Gerätehandbuchs und die regelmäßige Kalibrierung der Geräte
Es können weitere Überprüfungen nach "pflichtgemäßem Ermessen" des Verbandes erfolgen. Ein Re-Audit wird im Regelfall nach Ablauf von jeweils 5 Jahren durchgeführt.

Hier können Sie einen Mustervertrag, das Muster-Zertifikat und den Muster-Stempel einsehen und einen Antrag auf Zertifizierung herunterladen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.